Was da aus Karlsruhe kommt, ist längst überfällig – und gleichzeitig ein schallender Schlag ins Gesicht für all die Gerichte, Staatsanwälte und politisch korrekten Meinungspolizisten, die in den letzten Jahren jeden, der zu deutlich wurde, am liebsten vor den Kadi gezerrt hätten.
Jahrelang wurde die Meinungsfreiheit in Deutschland scheibchenweise zerlegt. Alles, was nicht in das enge Korsett der staatlich erwünschten Narrative passte, wurde als „Beleidigung“, „Schmähkritik“ oder „Hass“ etikettiert. Und viel zu oft sind die Gerichte diesen Deutungen gefolgt. Aus einem Grundrecht wurde ein Gnadenakt: Wer brav formuliert, wer linientreu kommentiert, durfte sich äußern – alle anderen lernten sehr schnell, was Einschüchterung bedeutet.
Genau das rügt Karlsruhe jetzt. Und zwar mit einer Klarheit, die man schwarz auf weiß festhalten sollte: Meinungsfreiheit ist kein Privileg für artige Bürger, sondern ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat. Punkt. Wenn jemand Amtsträger oder staatliches Handeln scharf kritisiert, auch überspitzt, polemisch, wütend – dann ist das zunächst einmal genau das, was in einer Demokratie auszuhalten ist. Diese Selbstverständlichkeit musste den unteren Instanzen offensichtlich erst wieder erklärt werden.
Besonders entlarvend ist, worum es in den Fällen ging: Bürger, die drastische Kritik an Corona-Maßnahmen und an staatlichem Vorgehen geäußert haben – also genau in jenem Bereich, in dem Politik und Medien jede fundamentale Kritik am liebsten moralisch oder juristisch entsorgt hätten. Wer Maskenpflicht, Schulschließungen und Zwangsmaßnahmen als „faschistoid“ bezeichnet, drückt eine politische Bewertung aus. Ob einem das gefällt, ist völlig unerheblich. Es ist keine Aufgabe der Justiz, die Wortwahl zu säubern und den Bürger wie ein unmündiges Kind zu erziehen.
Dasselbe gilt für harte Worte gegenüber Polizei, Behörden, Justiz und ihrem Handeln. Wenn staatliche Akteure tief in das Leben der Bürger eingreifen, haben diese nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, im Zweifel auch sprachlich die Notbremse zu ziehen. Empörung ist kein Verbrechen, sondern ein Warnsignal. Wer versucht, diese Empörung strafrechtlich mundtot zu machen, stellt nicht die Würde des Menschen unter Schutz, sondern die Unantastbarkeit der Macht.
Man muss es so deutlich sagen: Zahlreiche Gerichte haben sich in den letzten Jahren viel zu willig vor den Karren einer politisierten Empörungsindustrie spannen lassen. Besonders, wenn es um Kritiker von Regierungskurs, Migration, Klima- und Coronapolitik ging. Da wurde „Beleidigung“ plötzlich zum Universalwerkzeug, um unliebsame Stimmen in Verfahren zu verstricken, ihnen Zeit, Geld und Nerven zu rauben – in der Hoffnung, dass der Rest der Bevölkerung leise wird, bevor Karlsruhe überhaupt Gelegenheit hat, einzugreifen.
Jetzt sagt das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich: So nicht. Wer Kritik an Amtsträgern übt, steht unter einem besonders starken Schutz. Das ist logisch – schließlich sind es diese Amtsträger, die Macht ausüben, nicht umgekehrt. Eine Demokratie, in der man Behörden und Politiker ausschließlich in Watte packen darf, ist keine Demokratie mehr, sondern eine sanft auftretende Autoritätsherrschaft, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie jeden Widerspruch zur Geschmacksfrage erklärt – und wenn nötig zur Strafsache.
Die Botschaft aus Karlsruhe ist deshalb nicht nur juristisch, sondern politisch von enormer Tragweite: Meinung bleibt Meinung, auch wenn sie weh tut. Wer öffentlich agiert, muss sich gefallen lassen, dass Bürger die Dinge in klare, harte Worte fassen. Die Grenze verläuft dort, wo jemand nur noch eine Person als solche herabwürdigt, ohne jeden Sachbezug. Aber genau diese sorgfältige Unterscheidung haben viele Fachgerichte entweder nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.
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